Sachverständigen- und Fachgutachter­honorar



01

Gerichtsgutachten

Honorar nach JVEG § 9, Sachgebietsbezeichnung 37

pro Std.

135,00*

02

Außergerichtlich

Honorar für Sachverständigentätigkeit

pro Std.

135,00*

03

Fahr und Wartezeit 


pro Std.

85,00*

04

1-Tages-Seminare nach MVAS_99 (RSA-21)

Pauschale incl. Nebenkosten, Reisekosten (Punkt 07 – 13)
(1 bis max. 20 Teilnehmer, jeder weitere zusätzlich 125,-€)

pro Tag

1.800,00*

05

2-Tages-Seminare nach MVAS_99 (RSA-21)

Pauschale incl. Nebenkosten, Reisekosten (Punkt 07 – 13)
(1 bis max. 20 Teilnehmer, jeder weitere zusätzlich 160,-€)

pro Tag

2.800,00*

06

Schulungen für Seminarleiter

Pauschale incl. Nebenkosten, Reisekosten  (Punkt 07 – 13)
pro Teilnehmer und Tag (als min. Dauer sind immer 2 Tage anzusetzen)

pro Tag

4.800,00*

07

Reisekosten

Verpflegungsmehraufwand / Übernachtungskosten


n. Aufwand

08

Nebenkosten

Fahrtkosten mit eigenem PKW

pro km

0,75*

09

Nebenkosten

Schreibkosten

je Seite

3,60*

10

Nebenkosten

Kopien

je Seite

0,70*

11

Nebenkosten

Fotos

je Bild

3,70*

12

Nebenkosten

Telefon, Fax, Porto

pro Tag

n. Aufwand

13

Nebenkosten

Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln


n. Aufwand

14

Ersatz-Zertifikat


pro Stück

20,00*

*€ Netto

Verauslagte Fremdleistungen und sonst. Ausgaben werden  weiter berechnet.   (RSA 21  mit 45,- € und ZTV-SA 97 mit 15,40 € )
Rechnungen sind unter Angabe der Rechnungsnummern unverzüglich nach Erhalt, ohne Abzug und als Banküberweisung, zu zahlen.
Alle genannten Nettopreise immer zzgl. der am Rechnungstag gültigen Mehrwertsteuer.
Stand:  01/ 2024